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BVerwG, 08.09.1992 - 2 B 148.92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten bei der Durchführung von Prüfungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 13.03.1992 - 1 R 124/89
- BVerwG, 08.09.1992 - 2 B 148.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1992 - 2 B 148.92
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 08.09.1992 - 2 B 148.92
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).